Ich habe mich in der Zeit meines Zivildienstes mit der politischen Rechtfertigung der Wehrpflicht beschäftigt. Ich vermute, dass die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland nach der Gesetzeslage gar nicht mehr angewendet werden darf, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. In Vorträgen auf Seminaren für Zivildienstleistende und in persönlichen Gesprächen versuchte ich daraufhin, andere Zivildienstleistende als Mitstreiter zu gewinnen und davon zu überzeugen, dass es sich bei der Wehrpflicht heutzutage um Zwangsarbeit handelt und die Politik ihre Macht missbraucht, um billige Arbeitsplätze im Sozialsektor zu sichern. Durch Schwänzen der letzten Woche gelang es mir, eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu provozieren. Auf diese Weise wollte ich die Wehrpflicht abschaffen. Obwohl die Chancen auf Erfolg schon damals gering erschienen, bin ich froh, den Aufwand betrieben zu haben. Nach der ersten Gerichtsverhandlung einigten sich Staatsanwalt und Richter auf die Einstellung des Verfahrens.
Hier ist meine Verteidigungsrede, deren Argumente ich immer noch für zwingend halte.
Presse-Berichterstattung: Süddeutsche Zeitung, TZ, Münchner Merkur